Im Falle einer Ehescheidung mit zu Lasten Ihrer Beamtenversorgung begründeter Anwartschaften haben Sie weiterhin die Möglichkeit, sich den ungefähren Kürzungsbetrag gemäß Art. 92 BayBeamtVG berechnen zu lassen. Die erforderlichen Daten entnehmen Sie bitte Ihrem Scheidungsurteil. Ergänzende Infos zum Eheversorgungsausgleich finden Sie hier